AUSFÜHRLICH: Hakan Demir zur Enquete-Kommission Afghanistan & Migrationspolitik der Ampel
In dieser Folge zu Gast ist Hakan Demir (https://www.hakan-demir.de), SPD, und Mitglied des Bundestages (https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/D/demir_hakan-861502).
Wir unterhalten uns über die vom Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission Afghanistan, aber wir machen auch ungeplant einen großen grundsätzlichen Bogen zur Asyl- und Migrationspolitik der Bundesregierung.
Die Enquete-Kommission wurde vom Bundestag zusammen mit dem Untersuchungsausschuss Afghanistan eingerichtet. Ziel der Enquete-Kommission ist die Beleuchtung des kompletten Afghanistan-Einsatzes und die Ableitung von Lehren und Empfehlungen daraus für zukünftige oder auch schon laufende Auslandseinsätze der Bundeswehr.
Während die Enquete-Kommission den kompletten Einsatz in Afghanistan beleuchten soll, geht es beim Untersuchungsausschuss Afghanistan (https://www.bundestag.de/ausschuesse/untersuchungsausschuesse/ua01) vor allem um die Beendigung des Einsatzes, konkret vom 29.02.2020, dem Abschluss des Doha-Abkommens, bis zum Ende des Mandats am 30.09.2021. In unserer Podcast-Folge behandeln wir jedoch vor allem die Enquete-Kommission.
Hier sind alle offiziellen Informationen zur Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ (https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/enquete_afghanistan) verlinkt.
Besonders interessant sind dabei auch die Aussagen in den Anhörungen, die wir teilweise im Podcast zitieren. Zur Lageeinschätzung und Beurteilung sowohl durch die Bundesregierung wie auch den Bundesnachrichtendienst (BND) ist speziell die Anhörung vom 03.07.2023 interessant, in der vor allem die Aussagen vom ehemaligen BND-Präsidenten Schindler interessant sind, aber auch die vom ehemaligen Kanzleramts- und späteren Innenminister de Maizere interessant sind.
Alle Links und Informationen auch zu den von uns im Gespräch genannten Zahlen sind auf unserer Website zu finden:
https://berlin-hilft.com/2024/04/23/podcast-ausfuehrlich-hakan-demir-mdb-zur-enquete-kommission-afghanistan-migrationspolitik-der-ampel/ (https://berlin-hilft.com/2024/04/23/podcast-ausfuehrlich-hakan-demir-mdb-zur-enquete-kommission-afghanistan-migrationspolitik-der-ampel/)
7 Apr 2024
AUSFÜHRLICH: 18 Monate länger im AsylbLG: Neues Gesetz verfassungswidrig? Mit RA Volker Gerloff
Statt nach 18 Monaten sollen Menschen nun erst nach 36 Monaten sog. Analogleistungen nach SGB II/XII beziehen dürfen. Bundestag und Bundesrat haben diese Änderung aufgrund des Beschlusses der Minitserpräsidentenkonferenz vom 06.11.23 beschlossen, die dies ausschließlich deshalb forderte, weil die Höhe der Leistungen angeblich ein sog. „Pull-Faktor“ seien und deshalb Menschen nach Deutschland kämen.
Wir beleuchten das Thema AUSFÜHRLICH mit RA Volker Gerloff und betrachten dabei die grundsätzlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes dazu wie auch die Historie der Änderungen zu diesem Zeitraum zwischen 12, 36, 48, 15, 18 und nun wieder 36 Monaten.
Wichtig dabei: Es sind eben nicht nur Menschen im laufenden Asylverfahren, die Leistungen nach AsylbLG beziehen, sondern auch mit mancher Aufenthaltserlaubnis oder langjährigem Leben in Deutschland.
18 Dec 2023
AUSFÜHRLICH: Prof. Dr. Pauline Endres de Oliveira zu Ruanda, Albanien & Asylverfahren in Drittstaaten
Ruanda, Albanien oder lt. Jens Spahn Ghana: In all diesen Ländern sollen Asylverfahren durchgeführt werden können. Im einen Fall versucht das Grossbritannien seit April 2022, im anderen Italien seit Herbst 2023.
Prof. Dr. Pauline Endres de Oliveira ist Professorin für Recht und Migration an der Humboldt-Universität und eine ausgewiesene Kennerin gerade des internationalen und europäischen Flüchtlingsrechts.
Wir sprechen mit ihr darüber, ob solche Modelle überhaupt gehen, worauf es dabei ankommt und welche rechtlichen Grenzen und Schwierigkeiten es dabei und damit gibt.
Aktuell ist alles an diesem Thema: Die Reform des europäischen Asylsystems GEAS sieht ebenfalls sog. sichere Drittstaaten vor. Auch das sog. Verbindungskriterium spielt eine erhebliche Rolle.
Daneben fordert die CDU im Entwurf ihres neuen Grundsatzprogramms sogar, dass generell nur noch in Drittstaaten Asylverfahren durchgeführt werden sollen.
Ein schwieriges Thema, aber gerade in der heutigen Zeit scheint es keinerlei Grenzen mehr zu geben, Asylsuchende ggfls unter Mißachtung aller humanitären und rechtlichen Grundsätze und internationaler Vereinbarungen aus der EU und auch aus Deutschland herauszuhalten.
Weitere Informationen auch mit vielen links und Details auf unserer website.
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