Selbstbestimmung wird als Fortschrittsparadigma von der Ampelkoalition für vielzählige gesellschaftspolitische Bereiche als oberstes durchsetzbares Ziel definiert. Welche neuen Konflikte und Herausforderungen gerade für den gesellschaftlichen Zusammenhalt entstehen, wenn individuelle Entscheidungen prioritär sind, wird in unserer Podcast-Reihe „Wie viel ich? − Fragen zur Selbstbestimmung“ thematisiert.
Im Fokus steht folgende Fragestellung: Ist eine maximale Selbstbestimmung, so wie sie gerade in verschiedenen Politikfeldern durchgesetzt werden soll, tatsächlich Ausdruck von Fortschritt und Freiheit?
Die aktuellen Debatten zum Selbstbestimmungsgesetz, Paragrafen 218 StGB, Prostitutionsgesetzgebung und Leihmutterschaft sollen unter dieser Frage diskutiert werden.
In unserer zweiten Folge zum Thema Leihmutterschaft beleuchten wir die verschiedenen gesetzlichen Regelungen weltweit. Die Erfahrungen anderer Länder können für die rechtspolitische Debatte in Deutschland besonders hilfreich sein. Im Gespräch mit Prof. Scherpe, der langjährige Erfahrungen in England gesammelt hat, richten wir den Fokus auf die gesetzlichen Regelungen in Großbritannien, wo bestimmte Formen der Leihmutterschaft seit vielen Jahren erlaubt sind. Besonders spannend sind in diesem Zusammenhang die empirischen Erkenntnisse und die aktuellen Reformbestrebungen.
19 Jul 2024
Leihmutterschaft
Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat geprüft, ob man sie legalisiert. Mitglied dieser Kommission war unser Gast: Prof. Dr. Friederike Wapler. Wir sprechen mit ihr über den Vorschlag der Kommission, wie künftig in Sachen Leihmutterschaft zu verfahren ist.
12 Jul 2024
Sexkaufverbot
Das Leben von Personen, die sexuelle Kontakte gegen Entgelt anbieten, kann von Drohungen, Unterdrückung und Zwang begleitet sein. Mit der Legalisierung der Prostitution durch das Prostitutionsgesetz im Jahr 2002 und weiteren Vorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes, wurde mehrfach versucht, die Situation für die Betroffenen zu verbessern. Wir sprechen mit Dorothee Bär MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und der ehemaligen Polizeipräsidentin aus Duisburg, Dr. Elke Bartels, über die Prostitutionsgesetzgebung und ihre Auswirkungen. Die Familienpolitikerin Dorothee Bär fordert, den Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe zu stellen, nicht zuletzt, weil schon so viele politische Vorhaben gescheitert seien. Dr. Elke Bartels berichtet aus Sicht einer Polizistin über die Probleme von Zwangsprostitution und Menschenhandel und wie ihnen zu begegnen ist.
30 May 2024
Geschlecht II
Im April hat der Bundestag das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ verabschiedet. Wie stehen unsere Gäste – Dr. Alexander Korte und Till Randolf Amelung – dazu? Wir haben mit beiden vor der Abstimmung gesprochen und sie gefragt, welche Konsequenzen sie für sehr junge Menschen befürchten.
Zunächst einmal – es ist ein reiner Verwaltungsakt: Ab dem Alter von 14 Jahren darf man seinen Geschlechtseintrag und seinen Namen - mit der Zustimmung der Eltern - beim Standesamt ändern.
Doch damit ist es oft nicht getan. Mit Erlaubnis der Eltern dürfen Ärzte – hochumstrittene – Pubertätsblocker verschreiben oder an unter 18-Jährigen medizinische Eingriffe zur Geschlechtsumwandlung vornehmen. Eine so frühe Entscheidung hat immer Konsequenzen – psychische und körperliche. Unsere Experten sehen solche Entwicklungen kritisch, begründen das fundiert und warnen vor zu frühen „Entscheidungen“, die körperlich irreversible Schäden anrichten können.
Dr. Alexander Korte ist Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Vorstandsmitglied der Fachzeitschrift Sexologie. Er ist Experte für Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen.
Till Randolf Amelung ist ein freier Autor und Geschlechterforscher. Er ist ein kritischer Beobachter des queeren Aktivismus und betreut mit „Transgender Germany“ die größte deutsche Facebookgruppe.
14 May 2024
§218 (Schwangerschaftsabbruch) II
Die aktuell geltende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch sieht eine Pflichtberatung vor. Eine solche Beratung muss gemäß § 218 Strafgesetzbuch ergebnisoffen geführt werden. Sie soll ermutigen, nicht belehren oder bevormunden. Sie dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.
Wir sprechen mit Julia Seeberg, Geschäftsführerin von donum vitae, über den Wert der Pflichtberatung und die Konflikte von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen.
Donum vitae wurde 1999 – nach dem Ausstieg der katholischen Bischöfe aus dem gesetzlichen Beratungssystem – von Laien gegründet. – als eigenständiger bürgerlich-rechtlicher Verein. Heute gibt es bundesweit mehr als 200 Beratungsstellen, in denen Frauen, Männer und Paare – egal welcher Nationalität, Konfession oder sexuellen Orientierung – beraten werden.
15 Apr 2024
§218 (Schwangerschaftsabbruch) I
Der Konflikt, ob sich eine Frau für oder gegen eine Schwangerschaft entscheidet, ist sehr persönlich und oft schambehaftet. Gesellschaftlich ist der Schwangerschaftsabbruch seit Jahrhunderten geregelt und normiert.
In Deutschland wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1993 ein und der gesetzlichen Regelung 1995 Kompromiss zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsgütern gefunden: Das Lebensrecht des Ungeborenen, auf das die Verfassungsrichter verwiesen, und das Recht der Frau auf Selbstbestimmung. Gefasst wurden die gesetzlichen Regelungen in §§ 218 ff. StGB und im bereits 1992 in Kraft getretenen Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG).
Über die derzeit geltende Regelung, den Wert der Pflichtberatung und die Frage, wie Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, geholfen werden kann, sprechen wir mit Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB und Dr. Anne Gidion, Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
12 Apr 2024
Geschlecht I
Die Bundesregierung möchte die Selbstbestimmung von Menschen stärken, die sich nicht mit ihrem Geschlechtseintrag wohl fühlen. Dazu hat sie einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht: Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften. Über dieses Gesetz soll heute am 12.04.2024 im Bundestag abgestimmt werden.
Damit sollen nun transidente Personen und Intersexuelle also Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, die biologisch nicht eindeutig zugeordnet werden können, rechtlich gleichgestellt werden.
Denn anders als Intersexuelle, die nach einer Reform des Personenstandsrechts im Jahr 2018 unter Vorlage eines ärztlichen Attests ihren Personenstandseintrag ändern können – dabei dürfen sie seither auch die Kategorie divers wählen – müssen transidente Personen Verfahren durchlaufen, die sie als diskriminierend bewerten.
Die Folgewirkungen dieses Gesetzes diskutierte unsere Referentin Dana Fennert am 19. März mit Frau Professorin Froese und der Bundestagsabgeordneten Susanne Hierl.
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