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Arbeitsrecht

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by Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht Aktuell, ausgewählte Themen aus dem Arbeitsrecht einfach erklärt. https://www.fachanwalt-arbeitsrecht-düsseldorf.de/

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February 9, 2024

Abfindungsrechner

www.xn--fachanwalt-arbeitsrecht-dsseldorf-gqd.de/abfindung-netto/ Abfindungsrechner Podcast So nach 17 Jahren im Betrieb wird über die Trennung gesprochen und sie fragen sich – was würde mir denn da an Abfindung zustehen? Hab doch immer gut gearbeitet, war auch nie krank…. Befragen Sie ihre Tante oder die Freunde aus dem Kindergarten oder Sie such im Internet? Dort finden Sie einen Rechner (einen Abfindungsrechner) – es gibt ja für alles auch die passende App? Aber…wie funktioniert eigentlich ein solcher Abfindungsrechner? Das ist das Thema für diese Folge. Sie wollen die Höhe einer Abfindung mit einem Abfindungsrechner berechnen? Am Ende der Folge wartet ein besonderer Tipp auf Sie… Doch nun: Erster Schritt: Anstellungsdatum eingeben: Geben Sie das Anstellungsdatum ein. Dieses Datum sollte das Datum Ihres Arbeitsbeginns sein. So errechnet das Programm die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Gehalt eingeben: Tragen Sie Ihr aktuelles Bruttomonatsgehalt ein. Das aktuelle / durchschnittliche Bruttomonatsgehalt wird üblicherweise so berechnet: Bruttojahresgehalt / 12 = aktuelles Bruttomonatsgehalt. Faktor auswählen: Der Faktor ist ein Wert zwischen 0,1 und 2,5, der die Abfindung beeinflusst. Sie können den Faktor mithilfe des Schiebereglers individuell über das zugehörige Eingabefeld einstellen. Der Faktor beeinflusst die Höhe Ihrer Abfindung. Grundsatz: je unwirksamer die Kündigung, desto höher der Faktor. Abfindung berechnen: Nachdem Sie das Anstellungsdatum, das Gehalt und den Faktor eingegeben haben, wird die Abfindung automatisch berechnet. Das berechnete Abfindungsergebnis wird angezeigt und sagt Ihnen, wie viel Abfindung Sie unter Berücksichtigung des eingegebenen Faktors und Ihrer Betriebszugehörigkeit erhalten würden. Vorsicht: Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber einmal über die Höhe der Abfindung reden, reden sie oft nicht mehr über die Frage, ob sie überhaupt über den Bestand des Arbeitsverhältnisses verhandeln wollen. Das ist die Gefahr bei einer vorschnellen Diskussion über die Höhe einer eventuellen Abfindung. Der Rechner berücksichtigt nicht, ob Sonderkündigungsschutz besteht, weil Eine Schwangerschaft besteht Ausbildung Schwangerschaft Elternzeit Betriebsrat Datenschutzbeauftragter Bekommen Sie überhaupt eine Abfindung – wenn der Arbeitgeber doch wirksam kündigen kann – aber das zu viel Stoff und Thema einer eigenen Folge. Zweiter Schritt: Die Höhe der Abfindung ist nun errechnet – und was bedeutet das unter dem Strich? Die Abfindungszahlung unterliegt der Besteuerung. Wie versprochen der besondere Tipp: Auf unserer Homepage finden Sie einen weiteren Rechner, der individuell ausrechnet, was Netto bei Ihnen auf dem Gehaltskonto ankommt. Der Abfindungsrechner und der Abfindung netto Rechner ist auf der Homepage bereitgestellt, den LINK dazu finden Sie mit ausführlicher Erklärung in den Show Notes! https://www.xn--fachanwalt-arbeitsrecht-dsseldorf-gqd.de/abfindungsrechner/ Abfindung netto berechnen Steuer Schritt 2: Abfindung und Steuer berechnen: Einfach Abfindung berechnen: Abfindung, Jahresbrutto, Entgeltersatzleistungen, Kirchensteuer und Grundtarif oder Splittingtarif auswählen und berechnen, wieviel netto von der Abfindung verbleibt.

Episode thumbnail for Arbeitsrecht Abfindung bei Kündigung

December 4, 2023

Arbeitsrecht Abfindung bei Kündigung

Abfindung bei Kündigung https://www.xn--fachanwalt-arbeitsrecht-dsseldorf-gqd.de/abfindung/ 1. Abfindung gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz Abfindung bei Kündigung: Ja Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung steht dem Arbeitnehmer die Wahl zwischen einer Kündigungsschutzklage und der Inanspruchnahme einer Abfindung offen. Die Höhe der Abfindung beläuft sich auf 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr. Dieser Anspruch auf Abfindung setzt voraus, dass der Arbeitgeber in der Kündigung schriftlich betriebsbedingte Gründe angibt und den Arbeitnehmer darauf hinweist, dass er die Abfindung beanspruchen kann, sofern er die dreiwöchige Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Hört simpel an, die Risikobeurteilung ist aber offen – kann vorteilhaft oder nachteilhaft sein, insbesondere wenn die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung nicht so richtig dargelegt werden können und deswegen eine höhere Abfindung möglich gewesen wäre. Hier lohnt die Beratung durch den Arbeitsrechtler welche innerhalb der 3wöchigen Klagefrist erfolgen sollte! 2. Abfindung bei gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses Abfindung bei Kündigung: Ja Ein Anspruch auf Abfindung besteht für den Arbeitnehmer, wenn er innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung durch den Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhebt und das Gericht feststellt, dass die Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz sozial ungerechtfertigt ist. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erfolgt auf Antrag des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers durch Gerichtsurteil, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist oder eine sinnvolle weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist (gemäß § 9 KSchG). Die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses wird angenommen, wenn der Arbeitnehmer berechtigt wäre, fristlos zu kündigen. Auch Gründe, die für eine fristlose Kündigung nicht ausreichen, können die Fortsetzung unzumutbar machen, beispielsweise falsche ehrverletzende Behauptungen über den Arbeitnehmer oder eine erhebliche Störung des Vertrauensverhältnisses ohne wesentliches Verschulden des Arbeitnehmers. In solchen Fällen endet das Arbeitsverhältnis durch Gerichtsurteil, verbunden mit der Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer. Auch der Arbeitgeber hat unter bestimmten Bedingungen das Recht, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer zu verlangen. Dies ist der Fall, wenn aufgrund betrieblicher Gründe eine sinnvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer nicht mehr möglich erscheint. Der Arbeitgeber muss diese Entscheidung ausführlich begründen, es sei denn, es handelt sich um einen leitenden Angestellten (gemäß § 14 Abs. 2 KSchG). Die Höhe der Abfindung kann bis zu 12 Monatsgehältern betragen (gemäß § 10 KSchG), es sei denn, bestimmte Ausnahmeregelungen greifen. Diese sehen vor, dass die Abfindung bei Arbeitnehmern ab 50 Jahren und mindestens 15 Jahren Betriebszugehörigkeit bis zu 15 Monatsverdienste betragen kann, während bei Arbeitnehmern ab 55 Jahren und mindestens 20 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Abfindung von bis zu 18 Monatsverdiensten möglich ist. Ein Anspruch auf eine erhöhte Abfindung besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, das in der Regelaltersrente des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch genannte Lebensjahr erreicht hat. Die Voraussetzungen an die Darlegung der vorgenannten Gründe sind anspruchsvoll für den Arbeitgeber, Fallgruppe Brechstange 3. Vereinbarte Abfindungszahlung: Abfindung bei Kündigung: Ja

Episode thumbnail for Arbeitsrecht Kündigung was tun? Kündigung was beachten? Die wichtigsten 3 Aspekte!

November 10, 2023

Arbeitsrecht Kündigung was tun? Kündigung was beachten? Die wichtigsten 3 Aspekte!

Kündigung was tun? Kündigung was beachten? https://www.xn--fachanwalt-arbeitsrecht-dsseldorf-gqd.de/kuendigung/ Kündigung was tun? Kündigung was beachten? Was muss ich wissen, um die eigene Lage einschätzen zu können? Fragestellung und Situation: Kündigung was tun? Kündigung was beachten? Fragen Sie Freunde und Bekannte um Rat? Oder suchen Sie nach Empfehlungen mittels künstlicher Intelligenz? Der schlimmste Schlag ist der Ratschlag... wenn er von der falschen Quelle kommt... Darum geht es im ersten Teil: Der Arbeitsvertrag wird gekündigt: Die 3 wichtigsten Aspekte in der Situation einer Kündigung! 1. Aspekt / Check: innerhalb einer Frist 1 Woche nach Zugang der Kündigung: Vollmachtsrüge aussprechen: § 174 BGB Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten. Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Beispiel: In einer 2er GBR Arztpraxis unterschreibt nur einer der Ärtze, es hätten aber beide unterschreiben müssen... Wird die Kündigung nicht richtig oder nicht rechtzeitig aus diesem Grund zurückgewiesen, verlieren Sie das Recht diesen formalen Fehler im Verfahren zu beanstanden. Dies betrifft etwa 20-30 % aller Kündigungsschutzverfahren 2. Aspekt / Check: innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Arbeitsgericht anrufen und Klage einreichen § 4 KSCHG Anrufung des Arbeitsgerichts Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Soll die Kündigung durch das Arbeitsgericht geprüft werden, muss innerhalb der Frist von 3 Wochen Klage eingereicht werden. 3. Aspekt: Konsequenzen und Risiko beachten: § 7 KSCHG Wirksamwerden der Kündigung Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer nach § 2 erklärter Vorbehalt erlischt. Sie verlieren Ihren Kündigungsschutz - eine Kündigung wird wirksam, obwohl die Kündigung eigentlich unwirksam wäre... Mit anderen Worten verlieren Sie Ihren Kündigungsschutz / Ihre Rechtsposition wenn Sie untätig bleiben oder nicht rechtzeitig handeln. Zusammenfassung: Was tun: Am besten: sofort und Innerhalb einer Woche nach Zugang einer Kündigung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen Was tun: Innerhalb von drei Wochen prüfen lassen ob Kündigungsschutz besteht / Im zweifel: Klage einreichen Was beachten: Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht, gilt sie als wirksam. Das bedeutet der Kündigungsschutz geht verloren!

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