22 Sept 2026
#213: Tankrabatt, Übergewinnsteuer und Enteignung: Was bringt das wirklich?
Ab 1. Oktober 2026 kommt der Tankrabatt: Die Energiesteuer sinkt um 14 Cent, mit dem Mehrwertsteuereffekt sollen brutto rund 17 Cent beim Preis ankommen. Bund und Länder haben sich am 18.09.2026 politisch geeinigt, das Kabinett hat am 21. und 22.09.2026 im Umlaufverfahren beschlossen, jetzt müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen. Ohne Abschluss in dieser Woche gibt es den Rabatt nicht zum 1. Oktober. Die Kosten: 2,5 Milliarden Euro Mindereinnahmen, davon 1,25 Milliarden für die Länder über den Umsatzsteuerfestbetrag. Zum Vergleich die aktuellen Preise laut ADAC vom 18.09.2026: Super E10 kostet 2,308 Euro, Diesel 2,471 Euro. Im Preis stecken bei Super E10 51,0 Prozent Staatsanteil aus Mehrwertsteuer, Energiesteuer und CO2-Abgabe, beim Diesel sind es 42,1 Prozent. Ob der Rabatt wirklich bei den Autofahrern ankommt, kontrollieren nicht die Finanzämter, sondern die Kartellbehörden, gestützt auf die seit 01.04.2026 geltende 12-Uhr-Regel für Preiserhöhungen.
Parallel diskutiert die Regierung einen Preisdeckel nach Vorbild Luxemburg und Belgien, Ziel Inkrafttreten spätestens 01.01.2027, nicht dauerhaft gedacht. Die Formel orientiert sich an anderen Ländern: Rohstoffnotierung plus Transport, Lagerkosten und Gewinnspanne, unterbieten erlaubt, überbieten nicht. Kritiker verweisen auf Belgien, wo die Preise trotz Deckel hoch bleiben, und auf Ungarn, wo ein fixer Deckel unter Marktniveau 2021 und 2022 zu leeren Zapfsäulen führte und wieder abgeschafft wurde.
Bei der Übergewinnsteuer will Finanzminister Klingbeil eine europäische Sondersteuer, doch die EU-Kommission hat am 18.09.2026 klargestellt, dass sie die Lage nicht für krisenfest genug hält, um den Krisenartikel 122 mit qualifizierter statt einstimmiger Mehrheit zu nutzen. Merz und Reiche sind ohnehin dagegen. Eine rein deutsche Abgabe träfe vor allem Unternehmen, die in Deutschland bilanzieren, während Raffineriegewinne aus den Niederlanden, Belgien oder Polen außen vor blieben. Zum Vergleich die Zahlen der Übergewinnsteuer 2022, gestützt auf Verordnung 2022/1854 und das deutsche Energiekrisenbeitragsgesetz: 33 Prozent auf den Gewinn oberhalb des Schnitts 2018 bis 2021 plus 20 Prozent Puffer, nicht als Betriebsausgabe abziehbar, betraf Unternehmen mit mindestens 75 Prozent Umsatz aus Förderung, Bergbau, Raffination oder Koks. Ergebnis: rund 1,98 Milliarden Euro für 2022 und 465 Millionen Euro für 2023, macht zusammen knapp 2,5 Milliarden Euro.
Dritter Schwerpunkt: die Enteignungsdebatte, befeuert durch die Berlin Wahl mit Linke 25,7 Prozent, CDU 18,8 Prozent, AfD 16,3 Prozent, Grüne 14,3 Prozent und SPD 12,1 Prozent. Die Linke will große Wohnungskonzerne wie Vonovia und Deutsche Wohnen ab einer Schwelle von 3.000 Wohnungen in Berlin enteignen, gestützt auf den Bürgerentscheid. Das Grundgesetz erlaubt das nur zum Wohl der Allgemeinheit, durch oder aufgrund eines Gesetzes und gegen gesetzlich geregelte Entschädigung nach Art. 14 Abs. 3 GG. Steuerlich macht das einen entscheidenden Unterschied: Der BFH hat mit Urteil vom 23.07.2019, Az. IX R 28/18, klargestellt, dass eine echte Enteignung keine Veräußerung nach Paragraf 23 EStG ist, weil der Eigentumsverlust nicht wesentlich vom Willen des Eigentümers abhängt. Im konkreten Fall blieben 600.000 Euro Entschädigung im Privatvermögen steuerfrei, selbst wenn sie über den Anschaffungskosten liegt. Anders im Betriebsvermögen: Hier kann die Entschädigung stille Reserven aufdecken, eine Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR kann die sofortige Besteuerung aber aufschieben.
Außerdem im Podcast: der geplante Direktauszahlmechanismus über das Bundeszentralamt für Steuern, gekoppelt an Steuer ID und IBAN, und die Debatte um heimisches Frackinggas, das seit 2017 per Paragraf 13a Wasserhaushaltsgesetz verboten ist, während Deutschland jährlich rund 84 Milliarden Kubikmeter Gas verbraucht und nur 4,25 Milliarden Kubikmeter davon selbst fördert.