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Verfassungspod

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Wir nehmen uns die großen Themen vor, suchen die Leute, die davon wirklich etwas verstehen, und geben keine Ruhe, bevor wir der Sache nicht auf den Grund gegangen sind. Das Ergebnis: eine Podcast-Langstrecke, die sich wirklich lohnt. Jetzt auf Steady unterstützen! https://steadyhq.com/de/plans/7cdcee9d-d81e-4962-95b0-01b1b9ff9941

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Episode thumbnail for Verfassung im Krieg, Teil 3 - Zeitenwende

October 10, 2022

Verfassung im Krieg, Teil 3 - Zeitenwende

Es herrscht wieder Krieg in Europa. Deutschland ist keine Kriegspartei und will keine sein. Und doch sind die Fragen nach Landesverteidigung, Bündnisfall, Bundeswehr seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland auf ungeahnte Weise aktuell, relevant und gegenwärtig geworden. Wir vom Verfassungsblog interessieren uns für die Verfassung, und das heißt im diesem Zusammenhang: für die Wehrverfassung. Wir haben uns deshalb auf die Suche begeben nach diesem normativen Rahmen, haben wieder mit zahlreichen Expert*innen  gesprochen und die Konturen der bundesdeutschen Wehrverfassung, ihre Entwicklung, ihre Lücken unter die Lupe genommen. Teil 1: Verteidigung Die ursprünglich zentrale Norm der Wehrverfassung ist Artikel 87a Grundgesetz: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, die außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Was heißt "Verteidigung"? Der Begriff wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Teil 2: Out of Area Praktisch war aber die längste Zeit eine andere Norm viel wichtiger, nämlich Artikel 24: Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen. Auf dieser Grundlage beruht das allermeiste von dem, was militärisch passiert. Und wie, und was das bedeutet, was das erlaubt und was nicht, darum geht es in dieser Folge. Teil 3: Zeitenwende Die Grenzen, die die Verfassung dem Einsatz des Militärs zieht, sind eigentümlich diffus. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Einsätze stärker kontrollieren? Sollte die Verfassung nur noch Einsätze erlauben, die auch völkerrechtskonform sind? Was bedeutet die EU-Integration für die deutsche Wehrverfassung? Das diskutieren wir in der letzten Folge unseres Podcasts. Unterstützen Sie uns! Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken. Gesprächspartner:innen: Prof. Dr. Manuel Brunner, Polizeiakademie Niedersachsen Prof. Dr. Heike Krieger, Freie Universität Berlin Prof. Dr. Thomas Kleinlein, Universität Jena PD. Dr. Christian Marxsen, Max-Planck-Institut Heidelberg Dr. Carolyn Moser, Max-Planck-Institut Heidelberg Dr. Christoph Nübel, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr Prof. Dr. Marcus Payk, Helmut Schmidt Universität Hamburg Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn Prof. Dr. Christoph Schönberger, Universität Köln

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October 10, 2022

Verfassung im Krieg, Teil 2 - Out of Area

Es herrscht wieder Krieg in Europa. Deutschland ist keine Kriegspartei und will keine sein. Und doch sind die Fragen nach Landesverteidigung, Bündnisfall, Bundeswehr seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland auf ungeahnte Weise aktuell, relevant und gegenwärtig geworden. Wir vom Verfassungsblog interessieren uns für die Verfassung, und das heißt im diesem Zusammenhang: für die Wehrverfassung. Wir haben uns deshalb auf die Suche begeben nach diesem normativen Rahmen, haben wieder mit zahlreichen Expert*innen  gesprochen und die Konturen der bundesdeutschen Wehrverfassung, ihre Entwicklung, ihre Lücken unter die Lupe genommen. Teil 1: Verteidigung Die ursprünglich zentrale Norm der Wehrverfassung ist Artikel 87a Grundgesetz: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, die außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Was heißt "Verteidigung"? Der Begriff wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Teil 2: Out of Area Praktisch war aber die längste Zeit eine andere Norm viel wichtiger, nämlich Artikel 24: Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen. Auf dieser Grundlage beruht das allermeiste von dem, was militärisch passiert. Und wie, und was das bedeutet, was das erlaubt und was nicht, darum geht es in dieser Folge. Teil 3: Zeitenwende Die Grenzen, die die Verfassung dem Einsatz des Militärs zieht, sind eigentümlich diffus. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Einsätze stärker kontrollieren? Sollte die Verfassung nur noch Einsätze erlauben, die auch völkerrechtskonform sind? Was bedeutet die EU-Integration für die deutsche Wehrverfassung? Das diskutieren wir in der letzten Folge unseres Podcasts. Unterstützen Sie uns! Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken. Gesprächspartner:innen: Prof. Dr. Manuel Brunner, Polizeiakademie Niedersachsen Prof. Dr. Heike Krieger, Freie Universität Berlin Prof. Dr. Thomas Kleinlein, Universität Jena PD. Dr. Christian Marxsen, Max-Planck-Institut Heidelberg Dr. Carolyn Moser, Max-Planck-Institut Heidelberg Dr. Christoph Nübel, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr Prof. Dr. Marcus Payk, Helmut Schmidt Universität Hamburg Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn Prof. Dr. Christoph Schönberger, Universität Köln

Episode thumbnail for Verfassung im Krieg, Teil 1 - Verteidigung

October 10, 2022

Verfassung im Krieg, Teil 1 - Verteidigung

Es herrscht wieder Krieg in Europa. Deutschland ist keine Kriegspartei und will keine sein. Und doch sind die Fragen nach Landesverteidigung, Bündnisfall, Bundeswehr seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland auf ungeahnte Weise aktuell, relevant und gegenwärtig geworden. Wir vom Verfassungsblog interessieren uns für die Verfassung, und das heißt im diesem Zusammenhang: für die Wehrverfassung. Wir haben uns deshalb auf die Suche begeben nach diesem normativen Rahmen, haben wieder mit zahlreichen Expert*innen  gesprochen und die Konturen der bundesdeutschen Wehrverfassung, ihre Entwicklung, ihre Lücken unter die Lupe genommen. Teil 1: Verteidigung Die ursprünglich zentrale Norm der Wehrverfassung ist Artikel 87a Grundgesetz: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, die außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Was heißt "Verteidigung"? Der Begriff wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Teil 2: Out of Area Praktisch war aber die längste Zeit eine andere Norm viel wichtiger, nämlich Artikel 24: Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen. Auf dieser Grundlage beruht das allermeiste von dem, was militärisch passiert. Und wie, und was das bedeutet, was das erlaubt und was nicht, darum geht es in dieser Folge. Teil 3: Zeitenwende Die Grenzen, die die Verfassung dem Einsatz des Militärs zieht, sind eigentümlich diffus. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Einsätze stärker kontrollieren? Sollte die Verfassung nur noch Einsätze erlauben, die auch völkerrechtskonform sind? Was bedeutet die EU-Integration für die deutsche Wehrverfassung? Das diskutieren wir in der letzten Folge unseres Podcasts. Unterstützen Sie uns! Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken. Gesprächspartner:innen: Prof. Dr. Manuel Brunner, Polizeiakademie Niedersachsen Prof. Dr. Heike Krieger, Freie Universität Berlin Prof. Dr. Thomas Kleinlein, Universität Jena PD. Dr. Christian Marxsen, Max-Planck-Institut Heidelberg Dr. Carolyn Moser, Max-Planck-Institut Heidelberg Dr. Christoph Nübel, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr Prof. Dr. Marcus Payk, Helmut Schmidt Universität Hamburg Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn Prof. Dr. Christoph Schönberger, Universität Köln

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