Familienrecht kurz und bündig beschrieben gemäß dem Motto: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Wille-der Podcast für das Familienrecht. Mit Erfahrung eines Fachanwalts für Familienrecht.
Fachanwalt für Familienrecht Rechtsanwalt Klaus Wille Ostheimer Str. 28, 51103 Köln.
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#275-Was passiert mit dem gemeinsamen Haus nach der Trennung?
Viele Ehepaare glauben, der ausgezogene Partner bekommt automatisch die Hälfte der Miete. Diese Annahme ist falsch und kann teuer werden.
Anhand eines aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts aus Karlsruhe befassen wir uns mit der Frage, wie die Nutzungsvergütung bei gemeinsamen Immobilien nach einer Trennung tatsächlich berechnet wird. In dem konkreten Fall forderte eine Ehefrau rückwirkend ab September 2024 monatlich 700 Euro von ihrem getrennt lebenden Ehemann. (Sie bekam am Ende deutlich weniger.) Denn das Gericht musste Kreditverbindlichkeiten, die Kinderversorgung und weitere wirtschaftliche Belastungen berücksichtigen.
Wann sollte man eigentlich rechtliche Schritte einleiten, wenn man das gemeinsame Haus verlässt? Wille erklärt, dass frühzeitige und schriftliche Zahlungsaufforderungen entscheidend sind. Wer zu lange wartet, riskiert, auf Rückzahlungen zu verzichten. Außerdem sind Trennungsunterhalt, Darlehenszahlungen und Kindesunterhalt eng miteinander verflochten und müssen gemeinsam betrachtet werden, nicht getrennt voneinander.
Hört jetzt in die Folge rein und erfahrt, welche typischen Fehler Ehepartner bei Trennung vermeiden sollten.
16 Oct 2026
#274-Wenn das Sozialamt an die Tür klopft: Was Sie über Elternunterhalt wissen müssen!
Wenn pflegebedürftige Eltern ins Heim müssen, fordert das Sozialamt später von den Kindern Auskunft – und möglicherweise Zahlungen. Es geht um das Thema "Elternunterhalt".
Wann muss ein erwachsenes Kind für Unterhalt zahlen?
Wann ist der Unterhalt ausgeschlossen?
Wie müssen Sie sich verhalten, wenn sich das Sozialamt meldet?
20 Sept 2026
#273- 50:50-Betreuung – und trotzdem Unterhalt für einen Elternteil?
Wer sein Kind nach der Trennung exakt zur Hälfte betreut, muss dem anderen Elternteil keinen Betreuungsunterhalt zahlen – oder doch?
Viele Eltern gehen davon aus: Wenn Mutter und Vater ihr Kind im echten Wechselmodell jeweils zu 50 Prozent betreuen, sind auch die finanziellen Verhältnisse zwischen ihnen geklärt. Jeder betreut zur Hälfte, jeder arbeitet und jeder trägt seine eigenen Kosten.
Der Fall wirft eine für viele getrennte Eltern wichtige Frage auf:
warum 50:50-Betreuung nicht automatisch 0 Euro Unterhalt bedeutet,
worin der Unterschied zwischen Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt liegt,
weshalb der BGH bei hälftiger Betreuung grundsätzlich von einer Erwerbsobliegenheit im Umfang von 50 Prozent einer Vollzeittätigkeit ausgeht,
welche Bedeutung der betreuungsbedingte Einkommensverlust für die Berechnung hat,
was passiert, wenn ein Elternteil überhaupt nicht arbeitet,
wie mit Einkommen umzugehen ist, das durch eine überobligatorische Erwerbstätigkeit erzielt wird,
warum ein höheres Einkommen des anderen Elternteils allein noch keinen Unterhaltsanspruch begründet und
Ein wichtiger Punkt: Die besprochene BGH-Entscheidung betrifft den Betreuungsunterhalt nicht miteinander verheirateter Eltern nach § 1615l BGB.
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Denn Sie wissen ja: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Hinweis: Die Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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