„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.
Seit 20 Jahren soll in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden, um einen neuen Versuch ging es in der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags, in der Niko Härting die Kritik des Deutschen Anwaltvereins an dem schwarz-roten Gesetzesentwurf vorbrachte. Einst waren es Sozialdemokraten, die gegen ein schwarz-rotes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Verfassungsbeschwerde, die Niko Härting 2016 im Namen des SPD-nahen Vereins D64 in Karlsruhe einreichte, wurde unter anderem von einem der Gründer des Vereins nachdrücklich unterstützt – von Lars Klingbeil, dem heutigen SPD-Co-Vorsitzenden und Vizekanzler.
10 Jahre später ist kein Widerstand aus der SPD mehr erkennbar. Carmen Wegge, die Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz in der SPD-Bundestagsfraktion und Sprecherin der Parlamentarische Linken, ist mit keinem kritischen Wort zur Vorratsdatenspeicherung in Erscheinung getreten. Ein trauriges Zeichen für die Bürgerrechte.
Ein klares Wort kam kürzlich vom Landgericht Köln (21:35), das einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Snapchat-Betreiber Snap überwiegend stattgab. Man wundert sich, dass es Snap überhaupt so weit kommen ließ, da die Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit dem „My AI“-Chatbot, um die es in Köln ging, evident sind. Mal schauen, ob Snap das Verfahren durch Rechtsmittel weiter in die Länge ziehen wird, um sich Zeit für Umstellungen zu verschaffen.
Der Hamburger Block-Prozess (34:37) um den Vorwurf einer Kindesentführung brachte kürzlich schon mittelbar einen Ex-BND-Chef hinter Gitter. Neueste Wendung: Bei der ZEIT erschienen Beamte mit einem Beschlagnahmebeschluss. Es geht um Tonbänder eines Podcast, den eine Journalistin mit einer Block-Tochter aufgenommen hat. Wie kann es zu einem solchen Beschlagnahmebeschluss kommen, obwohl doch nach dem Cicero-Urteil 2007 des BVerfG der Quellenschutz gestärkt wurde infolge der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz)?
22 Oct 2026
Follow the Rechtsstaat Folge 197
Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting ist ein buntes Programm angesagt:
Zunächst sprechen wir (00:36) über den Zugang zu Pornografie im Netz – und den hier notwendigen Jugendschutz. Die Landesanstalt für Medien NRW (Medienaufsicht) hatte 2020 der Betreiberin der Seiten "Pornhub" und "YouPorn" mit Sitz in Zypern das „ungeschützte“ Angebot ohne Erfolg untersagt und nahm sodann die deutschen Internetprovider in die Pflicht. Die 2024 angeordnete die Sperrung der Seiten hob das VG Düsseldorf auf Eilantrag von Aylo (früher Mindgeek bzw. Manwin) auf, die Beschwerde zum OVG Münster blieb erfolglos: Für Online-Dienste innerhalb der EU gilt das Herkunftslandprinzip. Danach müssten sich Anbieter an die Regeln des Staates halten, in dem sie ihren Sitz haben. Für die Betreiberin von "YouPorn" und "Pornhub" sei das Zypern. Ein Verstoß gegen den deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag könne der Plattformbetreiberin also nicht vorgeworfen werden. Zudem werde der Jugendschutz auf großen Online-Plattformen inzwischen durch den europäischen Digital Services Act (DSA) geregelt, zuständig für die Durchsetzung dieser Vorgaben seien jedoch in erster Linie die Behörden am Sitz der Plattformen. Bei "YouPorn" wäre das Zypern, bei der als besonders große Online-Plattform (VLOP) eingestuften Seite "Pornhub" die Europäische Kommission. Deren Prüfverfahren läuft noch
Sodann sprechen Niko und Stefan (17:35) über Fair Use und KI-Training: Ein US Court verneinte am 29.9.2026, dass ein KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Leitsätzen als „fair use“ gerechtfertigt werden könne – das sah das LG München I auch schon so.
Schließlich geht es (31:15) um Informationszugang zur „Zeitenwende“-Rede von Bundeskanzler Scholz: Am 27. Februar 2022 hielt er diese Rede im Rahmen einer Sondersitzung des Deutschen Bundestages, sie markierte eine grundsätzliche Neuausrichtung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik als unmittelbare Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
FragDenStaat möchte Zugang zu Redeentwürfen und drei Leitungsvorlagen aus Referaten des Kanzleramts, das BK-Amt lehnt im April 2022 ab: Das Bekanntwerden der in den Dokumenten enthaltenen Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr sowie die innere, äußere und öffentliche Sicherheit; dem Informationszugang stehe zudem der Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entgegen.
Das VG Berlin sah das 2024 auch so, die Willensbildung innerhalb der Regierung müsse vor den „einengenden Vorwirkungen“ einer nachträglichen Publizität geschützt werden. Das OVG Berlin-Bbg bestätigte dies nun. Wir müssen wirklich zarter mit unserer Regierung umgehen, die bekommt sonst Angst …
Einziger Lichtblick: die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.
15 Oct 2026
Follow the Rechtsstaat Folge 196
Am 30.11.2026 sind Stefan Brink und Niko Härting live und in Farbe mit vielen prominenten Gästen und Speakern in Köln zu sehen – „Bürgerrechte – ein Auslaufmodell?“, eine gemeinsame Veranstaltung der PinG und des Kölner Anwaltsvereins.
75 Jahre Bundesverfassungsgericht (2:13): Wir alle sind stolz auf die Karlsruher Verfassungshüter, aber müsste es nicht neben viel Lobhudelei auch einen kritischen Blick geben auf manche Versäumnisse beim BVerfG: Corona, der Zulässigkeits-Dschungel, das Mauern bei der Informationsfreiheit?
Moritz Hennemann (15:33) ist seit dem 1.10. unser neuer Bundesdatenschutzbeauftragter. Seine Vita, seine Publikationen und seine ersten öffentlichen Äußerungen im Amt versprechen Kontinuität. Gut so.
Ein frisches Urteil des VI. Zivilsenats des BGH (26:07) stärkt das Medienprivileg (Art. 85 DSGVO) und beschert Helene Fischer die nächste Abfuhr in Karlsruhe (BGH vom 29.9.2026 - Az. VI ZR 402/24).
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